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Kommt es durch einen umstürzenden Bauzaun zu einem Schaden, ist der Bauunternehmer nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er diesen ordnungsgemäß aufgestellt hat und der Bauzaun ohne sein Wissen später von einem Dritten umgestellt wurde.

Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken die Klage eines Autofahrers gegen einen Bauunternehmer zurück. Stein des Anstoßes war ein Bauzaun. Dieser war umgestürzt und hatte den Pkw des Autofahrers beschädigt.

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